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   BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 22.09   

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https://dejure.org/2009,65825
BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 22.09 (https://dejure.org/2009,65825)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2009 - 4 BN 22.09 (https://dejure.org/2009,65825)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2009 - 4 BN 22.09 (https://dejure.org/2009,65825)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 22.09
    Diese Rügen genügen nicht den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Anforderungen an eine Verfahrensrüge gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 14.10

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Richter eines

    a) Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen die nach dem Geschäftsverteilungsplan im vorliegenden Fall zur Entscheidung berufenen Senatsmitglieder (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke) richtet, ergibt sich dies daraus, dass die Antragstellerin mit ihrem Ablehnungsgesuch ausschließlich Gründe geltend macht, die eine angeblich unzutreffende Sachbehandlung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 2009 im Beschluss vom 9. September 2009 (BVerwG 4 BN 22.09) betreffen und die bereits Gegenstand des Beschlusses vom 1. Dezember 2009 (BVerwG 4 BN 58.09) gewesen sind, mit dem das Gericht im Rahmen des gegen den Beschluss vom 9. September 2009 gerichteten Anhörungsrügeverfahrens das erste Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen die genannten Richter zurückgewiesen hat.

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, mit dem die Antragstellerin eine Fortsetzung des durch Beschluss vom 9. September 2009 abgeschlossenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (BVerwG 4 BN 22.09) begehrt, bleibt ohne Erfolg.

    Zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsantrages macht die Antragstellerin geltend, sie habe von bestimmten Tatsachen, aus denen sich weitere Revisionszulassungsgründe im Verfahren BVerwG 4 BN 22.09 ergäben, erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Kenntnis erlangt.

  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Der Vorwurf der Antragstellerin, die Richter seien voreingenommen, weil sie sich im Beschluss vom 9. September 2009 BVerwG 4 BN 22.09 vorsätzlich der pflichtgemäßen Wahrnehmung ihrer ureigensten Aufgabe versagt hätten, ihrer richterlichen Kontrollpflicht gerecht zu werden, und geltendes Verfahrensrecht vorsätzlich missachtet hätten, ist objektiv nicht berechtigt.
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